a) Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die
nachstehenden Verkaufs und Lieferbedingungen.
b) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner
Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die
Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben
verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen
Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine
wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt,
falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
c) Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, der Sitz des Verkäufers. Der
Verkäufer ist auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
d) Die Firma Urselsliköre ist
berechtigt, die in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im
Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und
auszuwerten.
§ 2 - Leistungsumfang und Vertragsabschluss
a) Vertragsangebote des Verkäufers sind freibleibend.
b) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die
Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend.
c) Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein
Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind.
d) Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen
wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur
als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet werden.
§ 3 - Preise und Zahlungsbedingungen
a) Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand-
und Transportspesen. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nur
zurückgenommen, wenn der Verkäufer kraft zwingender gesetzlicher Regelung
hierzu verpflichtet ist.
b) Es gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen. Soweit
nicht anders vereinbart, 10 Tage ab Rechnungsstellung ohne Abzug.
c) Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als 4 Monate, ohne
dass eine Lieferverzögerung des Verkäufers von diesem zu vertreten ist, kann
der Verkäufer den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn-
und sonstiger Nebenkosten angemessen erhöhen. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr
als 40%, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
d) Berücksichtigt der Verkäufer Änderungswünsche des Kunden, so werden die
hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
e) Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der
Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils
geltenden Basiszinssatz verlangt. Die Verzugszinsen werden berechnet für jeden
angefangenen Tag, an dem der Vertrag durch Versendung, Bereitstellung oder
Auslieferung der angeforderten Waren oder durch Ausführung der entsprechenden
Dienstleistung seitens Urselsliköre erfüllt ist.
§ 4 - Aufrechnung und Zurückhaltung
a) Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die
Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 5 - Lieferung
a) Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von der rechtzeitigen
Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung
durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die
wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Dem Kunden steht ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde dann nicht zu.
b) Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die
Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und wir dies nicht zu
vertreten haben. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer,
Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik und behördliche
Anordnungen, die nicht unserem Betriebsrisiko zuzurechnen sind. Der Kunde wird
in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit
unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.
c) Bei Sonderanfertigungen kann die Liefermenge bis zu 10% von der vom Kunden
bestellten Menge abweichen. Die gelieferte Menge wird in Rechnung gestellt.
Sonderanfertigungen und kundenspezifische Produkte sind grundsätzlich vom Umtausch
ausgeschlossen.
d) Produkte welche nicht zum Lagersortiment gehören, sind vom Umtausch
ausgeschlossen.
e) Ein Umtausch oder eine Rückabwicklung / Stornierung welche(r) nicht durch
einen Fehler der Firma Urselsliköre zu
verantworten ist, sind wir berechtigt bis zu 20% des Verkaufspreises, jedoch
mindestens 20,00 EUR als Bearbeitungsgebühr einzubehalten bzw. zu berechnen.
Waren im Wert von über 1.000,00 EUR sind vom Umtausch ausgeschlossen.
f) Die Versandkosten berechnen sich wie folgt:
Deutschland: 7,50 Euro bis maximal 33 kg
Österreich: 10,50 Euro bis maximal 25 kg
Schweiz: 25,70 Euro bis maximal 21 kg (Versand inklusiv Zollabfertigung)
EU: 15,00 Euro bis maximal 15 kg
Übersteigt die Lieferung das angegebene, maximale Gewicht, erfolgt eine individuelle
Versandkostenberechnung.
§ 6 - Gefahrübergang
a) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Ware dem
Kunden zur Verfügung gestellt hat und dies dem Kunden anzeigt. Bei Versand geht
die Gefahr auf den Kunden über, wenn die Ware zum Versand gebracht wurde oder
abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden Lieferungen vom
Verkäufer gegen die üblichen Transportrisiken versichert.
§ 7 - Eigentumsvorbehalt
a) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
b) Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht
befugt.
c) Wird die Ware vom Kunden be- oder verarbeitet, erstreckt sich der
Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Kunde erwirbt
Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem
der vom Verkäufer gelieferten Ware entspricht.
§ 8 - Gewährleistung
a) Die Gewährleistung ist bei Beanstandung von Mängeln nach unserer Wahl auf
Ersatzlieferung oder Nachbesserung beschränkt. Für alle Waren gelten unabhängig
davon ergänzend Garantiebestimmungen, soweit die Waren mit solchen vom
Hersteller versehen worden sind.
b) Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist
fehl, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises oder
Rückgängigmachen des Vertrags verlangen. Die Frist beträgt mindestens vier
Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn drei
Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben.
c) Der Kunde hat Sachmängel gegenüber dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu
rügen.
d) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der
vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der
Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem
Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger
Beanspruchung oder die aufgrund äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem
Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer unsachgemäße Änderungen
oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus
entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
e) Verbrauchsmaterial: Eine Gewähr für die Eignung unserer Produkte für den vom
Käufer beabsichtigten speziellen Einsatzzweck kann von Urselsliköre nicht
übernommen werden. Da die Einsatzsituationen für unsere Artikel in der Praxis
sehr unterschiedlich sind, ist es vor jeder Anwendung unbedingt erforderlich,
die Eignung der Produkte für den speziellen Anwendungsfall durch käuferseitige
Versuche zu überprüfen.
§ 9 - Haftung
a) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei
Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des
Verkäufers oder des Fehlens schriftlich zugesicherter Eigenschaften . Der
Schadensersatzanspruch für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für
Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
gehaftet wird.
§ 10 - Schlussbestimmungen
a) Vertragliche Abreden, auch technische Änderungen, bedürfen der Schriftform.
b) Der Kunde kann bei von uns geübter Nachsicht in der Handhabung unserer
Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht hieraus das Recht ableiten, den obigen
Verkaufs- und Lieferbedingungen in irgendeinem Punkt zuwiderzuhandeln.
c) Sollte eine Bestimmung in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, oder
sollte sich eine Lücke herausstellen, so soll insoweit eine angemessene
Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich möglichen dem am nächsten kommt,
was die Parteien gewollt haben oder - hätten sie den Punkt bedacht - gewollt
haben würden.